Zwei Versicherungen, zwei Zuständigkeiten
Bei einem Wasserschaden sind grundsätzlich zwei Versicherungen relevant:
- Gebäudeversicherung: Zuständig für Schäden am Gebäude selbst — Wände, Böden, Decken, Rohre im Mauerwerk
- Hausratversicherung: Zuständig für beschädigtes Mobiliar, Elektrogeräte, Kleidung und andere bewegliche Gegenstände
Leitungswasserschäden — was ist versichert?
Die meisten Gebäude- und Hausratversicherungen decken sogenannte Leitungswasserschäden ab. Das sind Schäden durch Wasser, das bestimmungswidrig aus wasserführenden Leitungen, Armaturen oder Heizungsanlagen ausgetreten ist.
Typische versicherte Fälle:
- Geplatztes Rohr (Rohrbruch)
- Defekte Armatur oder Waschmaschinenventil
- Ausgelaufene Heizungsanlage
- Frostschäden an Leitungen
Was ist NICHT versichert?
Nicht jede Wasserquelle ist automatisch versichert. In der Regel ausgeschlossen:
- Überschwemmung von außen (dafür braucht man eine Elementarschadenversicherung)
- Regenwasser durch undichtes Dach
- Kondenswasser und aufsteigende Feuchtigkeit
- Vorsätzlich verursachte Schäden
Richtig dokumentieren — so sichern Sie Ihre Ansprüche
Bevor Sie mit der Schadensbeseitigung beginnen, sollten Sie unbedingt:
- Umfangreiche Fotos und Videos vom Schaden machen
- Beschädigte Gegenstände auflisten (mit Kaufdatum und -preis wenn möglich)
- Die Schadensursache fotografieren
- Den Schaden unverzüglich der Versicherung melden
Wenn der Nachbar der Verursacher ist
Hat Wasser aus der Nachbarwohnung Ihren Haushalt beschädigt? Dann haftet grundsätzlich der Verursacher — sofern ihm Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. In diesem Fall kommt die Privathaftpflichtversicherung des Nachbarn ins Spiel. Haben Sie selbst einen Schaden verursacht, übernimmt Ihre Haftpflicht.