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Wasserschaden und Versicherung: Was wird bezahlt?

Ein Wasserschaden ist nicht nur stressig — er kann auch teuer werden. Die gute Nachricht: In vielen Fällen springt die Versicherung ein. Die schlechte Nachricht: Es kommt sehr genau darauf an, welche Versicherung, und was genau passiert ist.

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📅 18. März 2025 ⏱ 7 Min Lesezeit 🏷 Ratgeber

Zwei Versicherungen, zwei Zuständigkeiten

Bei einem Wasserschaden sind grundsätzlich zwei Versicherungen relevant:

  • Gebäudeversicherung: Zuständig für Schäden am Gebäude selbst — Wände, Böden, Decken, Rohre im Mauerwerk
  • Hausratversicherung: Zuständig für beschädigtes Mobiliar, Elektrogeräte, Kleidung und andere bewegliche Gegenstände

Leitungswasserschäden — was ist versichert?

Die meisten Gebäude- und Hausratversicherungen decken sogenannte Leitungswasserschäden ab. Das sind Schäden durch Wasser, das bestimmungswidrig aus wasserführenden Leitungen, Armaturen oder Heizungsanlagen ausgetreten ist.

Typische versicherte Fälle:

  • Geplatztes Rohr (Rohrbruch)
  • Defekte Armatur oder Waschmaschinenventil
  • Ausgelaufene Heizungsanlage
  • Frost­schäden an Leitungen

Was ist NICHT versichert?

Nicht jede Wasserquelle ist automatisch versichert. In der Regel ausgeschlossen:

  • Überschwemmung von außen (dafür braucht man eine Elementarschadenversicherung)
  • Regenwasser durch undichtes Dach
  • Kondenswasser und aufsteigende Feuchtigkeit
  • Vorsätzlich verursachte Schäden

Richtig dokumentieren — so sichern Sie Ihre Ansprüche

Bevor Sie mit der Schadensbeseitigung beginnen, sollten Sie unbedingt:

  • Umfangreiche Fotos und Videos vom Schaden machen
  • Beschädigte Gegenstände auflisten (mit Kaufdatum und -preis wenn möglich)
  • Die Schadensursache fotografieren
  • Den Schaden unverzüglich der Versicherung melden
💡 Wichtig: Beseitigen Sie Schäden nicht vollständig, bevor ein Gutachter der Versicherung die Situation begutachtet hat — das kann zu Problemen bei der Schadensregulierung führen.

Wenn der Nachbar der Verursacher ist

Hat Wasser aus der Nachbarwohnung Ihren Haushalt beschädigt? Dann haftet grundsätzlich der Verursacher — sofern ihm Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. In diesem Fall kommt die Privathaftpflichtversicherung des Nachbarn ins Spiel. Haben Sie selbst einen Schaden verursacht, übernimmt Ihre Haftpflicht.

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